Beiträge/Anmeldung

Beitragstabelle

 

Jährlicher Grundbeitrag für

Kinder, Jugendliche,
Auszubildende,Studenten bis 27 Jahre
30 Euro
zuzüglich:

Jährlicher Aktivenbeitrag Breitensport für Kinder,
Jugendliche, Auszubildende,Studenten bis 27 Jahre
20 Euro
zuzüglich:

Jährlicher Aktivenbeitrag Wettkampfsport für Kinder,
Jugendliche, Auszubildende,Studenten bis 27 Jahre (Gerätturnen,
Leichtathletik, Prellball, Tischtennis)
35 Euro
Eltern-Kind-Beitrag in der Eltern-Kind-Gruppe65 Euro
Jährlicher Grundbeitrag für

Erwachsene Einzelmitglieder
40 Euro
zuzüglich:

Jährlicher Aktivenbeitrag für Erwachsene
40 Euro
Jährlicher Aktivenbeitrag für Wettkampftreibende Erwachsene45 Euro
Familien (3 Personen)90 Euro
für jede weitere Person10 Euro

Übernahme des Beitrags im Kinder– und Jugendbereich auf Grund des Bildungs- und Teilhabepakets möglich!

  

Der Aktivenbeitrag ist für alle gleich, unabhängig davon, an wie vielen Angeboten des TVH teilgenommen wird! Vom Grundbeitrag befreit sind Ehrenmitglieder. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft wird durch die Ehrenordnung geregelt.

Der Beitrag wird am 15. April eines jeden Jahres von ihrem angegebenen Konto / Bankverbindung abgebucht.

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, möchten wir Sie darum bitten:

für ausreichende Deckung auf ihrem Konto zu diesem Termin Sorge zu tragen und uns geänderte Bankverbindungen, Adressenänderungen, oder Namensänderungen mitzuteilen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen bei Rücklastschriften der Bank (mangels Deckung; Konto gelöscht; Name nicht identisch) die uns berechneten Rückgabegebühren in Rechnung stellen.

Haben Sie erst im Laufe des Kalenderjahres die Mitgliedschaft im TVH beantragt, wird der Grund-und Aktivenbeitrag jeweils für das 1/2 Jahr berechnet. ( Eintritt 01.01.-30.06. / voller Jahresbeitrag + Eintritt 01.07.-31.12. / halber Jahresbeitrag ).

Hier können Sie sich online beim TVH anmelden!

Hier gibt es das Anmeldeformular zum herunterladen!

 

Eine Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt laut Satzung durch schriftliche Erklärung und ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Die Satzung kann hier eingesehen oder eine Kopie der Satzung über unsere Geschäftsstelle angefordert werden.