Home Kontakt Termine Suche Blog
Was gibt es Neues beim TVH Die Angebote des TVH Was ist im Häusle los Der Vorstand des TVH Die Jugendverteter des TVH Die Geschichte des TVH

Mitgliederbeiträge


Die Beitragsstruktur (Gültig seit dem 01.01.2008)


Grundbeitrag
 


Kinder, Jugendliche,Grundwehrdienstleistende, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre


30 Euro


Erwachsene


37 Euro


Familien ab 3 Personen


83 Euro


jede weitere Person


10 Euro


Jährlicher Aktivenbeitrag für: Kinder, Jugendliche, Zivildienstleistende, Grundwehrdienstleistende, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre


16 Euro


Jährlicher Aktivenbeitrag für wettkampftreibende Kinder/Jugendliche


20 Euro


Erwachsene Einzelmitglieder


23 Euro


Eltern-Kind-Beitrag in der Eltern-Kind-Gruppe


60 Euro


Vom Beitrag befreit sind die nach der Ehrenordnung ernannten Ehrenmitglieder.



* Der Aktivenbeitrag ist für alle aktiven Mitglieder gleich, unabhängig davon an wievielen Angeboten teilgenommen wird.


Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist laut Satzung 3 Monate zum Jahresende möglich und muss schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.


Der Mitgliedsbeitrag wird am 15. April eines jeden Jahres von ihrem angegebenen Konto / Bankverbindung abgebucht.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, möchten wir Sie darum bitten:
- für ausreichende Deckung auf ihrem Konto zu diesem Termin Sorge zu tragen,
- uns geänderte Bankverbindungen,
- Adressenänderungen,
- oder Namensänderungen mitzuteilen.


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen bei Rücklastschriften der Bank (mangels Deckung; Konto gelöscht; Name nicht identisch) die uns berechneten Rückgabegebühren in Rechnung stellen.


Haben Sie erst im Laufe des Kalenderjahres die Mitgliedschaft im TVH beantragt, wird der Grund-und Aktivenbeitrag jeweils für das 1/2 Jahr berechnet. ( Eintritt 01.01.-30.06. / voller Jahresbeitrag + Eintritt 01.07.-31.12. / halber Jahresbeitrag ).


Eine Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt laut Satzung durch schriftliche Erklärung und ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Die Satzung kann hier eingesehen oder eine Kopie der Satzung über unsere Geschäftsstelle angefordert werden.


Für alle, die sich für die aktuelle Satzung des TVH interessieren, können sie hier herunterladen.

 


Hier können Sie sich online beim TVH anmelden!


Hier gibt es das Anmeldeformular zum herunterladen!

 



Impressum